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CO₂-Stufenmodell: Was Vermieter wissen müssen

Hinweis: heizbilanz.de bietet keine Energieberatung und keine Vermittlung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind Gesetzestext, Förderrichtlinie und Ihr Aussteller bzw. Fachbetrieb. Keine Rechtsberatung.

Ablauf in 3 Schritten

  1. Daten aus der Rechnung: Lieferanten müssen u. a. die CO₂-Emissionen (kg), den CO₂-Kostenanteil, den Emissionsfaktor (kg CO₂/kWh) und den Energiegehalt (kWh) ausweisen, dazu einen Hinweis auf die Erstattungsansprüche (§ 3 Abs. 1 CO2KostAufG, abgerufen 17.10.2026).
  2. Einstufen: CO₂-Ausstoß ÷ Wohnfläche = kg CO₂/m²/a → Stufe laut Anlage.
  3. Aufteilen: Anteil Vermieter/Mieter nach Stufe → CO₂-Kosten-Rechner.

Die 10 Stufen (Wohngebäude)

kg CO₂/m²/aVermieter trägt
< 120 %
12 bis < 1710 %
17 bis < 2220 %
22 bis < 2730 %
27 bis < 3240 %
32 bis < 3750 %
37 bis < 4260 %
42 bis < 4770 %
47 bis < 5280 %
≥ 5295 %

Quelle: Anlage CO2KostAufG, abgerufen 16.10.2026.

Neu seit dem GModG

Bei Gebäuden mit neu eingebauter Gas- oder Ölheizung nach § 43 GModG muss die Rechnung zusätzlich den Preisbestandteil des verpflichtenden Bio-Anteils ausweisen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 CO2KostAufG). Zusätzlich gilt für diese Heizungen ab 2028 eine hälftige Teilung von Gas-Netzentgelten und CO₂-Kosten, ab 2029 auch der Bio-Anteil-Kosten bis 30 % (§ 5a, Neubauten: § 5b; abgerufen 17.10.2026) → Details.

Amtliches Tool

Rechner des Bundeswirtschaftsministeriums: co2kostenaufteilung.bundeswirtschaftsministerium.de (abgerufen 17.10.2026).

Weiterlesen: CO₂-Preis 2026 · Heizkostenabrechnung